Kursdetails
Ausbildung zur verantwortlichen Person und rückbaukundigen Person
Grundausbildung
Rechtliche Grundlagen:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
- die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg Portal
- Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen
Schwerpunktausbildung
Entsorgung (Deponierung):
- praxisbezogene Entsorgung von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen
- Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen
- dokumentarische Notwendigkeiten
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen
- gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrecht-Gesetzgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen
- Sanktionen beim Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen
Wiederverwendung (Verwertung):
- stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen
- gesetzliche Rahmenverpflichtungen
- Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele)
- Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen
Verwertungsorientierter Rückbau (rückbaukundige Person):
- Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten
- Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF.
- Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode
- Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten - Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen - CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
Ziel:
Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie in der Lage, die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen zu bewältigen. Kursteilnehmer*innen erhalten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und lernen die Zusammenhänge bei der Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle gem. § 24a AWG 2002 idgF. kennen und können als Verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. tätig werden. Weiters erlangen Sie Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und Bauchemie und Abfallrecht und können die Aufgaben einer rückbaukundigen Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung ausüben. Sie sind in der Lage, Stör- und Schadstofferkundungen durchzuführen und Rückbaukonzepte zu erstellen.
Zielgruppe:
- Baumeister*innen
- Erdbauer*innen
- Abbruchunternehmen
- Abfalltransporteure
- Planer*innen
- Architekt*innen
- Baumanager*innen
- Bauaufsichten
- angehende gewerbsmäßige Sammler*innen und Behandler*innen von nicht gefährlichen Abfällen
Teilnahmevoraussetzung:
Mindestens 6 Monate einschlägige Berufserfahrung
Abschluss:
Es findet eine Abschlussprüfung statt. Nach positiv abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis. Weiters erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Hinweis:
Sie fungieren als fachkundige Person gem. §26 Abs. 6 AWG 2002 und als rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung.
Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt.
Bemerkung:
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