Förderungen

Für Weiterbildung und lebenslanges Lernen im Beruf gibt es in Österreich zahlreiche länderspezifische Förderprogramme!
 

STEUERLICHE FÖRDERUNG!

Unselbständig Erwerbstätige können Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Voraussetzung ist, dass die Aus- und Weiterbildung 
  • im Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit steht
  • oder als Umschulungsmaßnahme dient, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglicht. 
Absetzbar sind nicht nur die Kurskosten, sondern auch andere mit der Aus- bzw. Weiterbildung verbundene Kosten (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten etc.).
Link: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung.html
 
Unternehmen und Selbständige können Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen, sofern die Maßnahme im betrieblichen Interesse liegt. 
Link: https://www.bmf.gv.at/
 

WIEN

Förderung von Aus- und Weiterbildungen für Antragsteller, die Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben:

WAFF - Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds
Link: ww.waff.at
Informieren Sie sich direkt über Ihre Möglichkeiten:
Hotline: 01 217 48 555 oder bbe@waff.at, Mo – Do: 8 – 17 Uhr, Fr: 8 – 15 Uhr

Aus- und Weiterbildungen
Link: https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/

Lehrabschluss nachholen
Den Lehrabschluss nachholen können Sie mit unserer Ausbildung zum/zur Baufacharbeiter*in am 2. Bildungsweg

Sie wollen Ihren Lehrabschluss im Hochbau, Tiefbau oder Betonbau nachholen? Wenn Sie beschäftigt sind, Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und als Hilfskraft arbeiten, übernimmt der waff die Kurs- und Prüfungskosten bis zu maximal 5000 Euro!

Informieren Sie sich jetzt direkt beim waff unter https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/abschluesse-nachholen/lehrabschluss/
Chancen-Scheck: https://www.waff.at/foerderungen/chancen-scheck/

Förderungen für Lehrlinge
https://www.waff.at/foerderungen/lehrlingsfoerderung/
 

NIEDERÖSTERREICH

NÖ Bildungsförderung - Förderungen für Niederösterreicher*innen
Link: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html
 

BURGENLAND

Bildungsinformation Burgenland - Förderung für Burgenländer*innen
Link: https://www.bib-burgenland.at/finanzielle-foerderung

 

SONSTIGE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Die Förderdatenbank hilft Ihnen dabei sich einen Überblick über die zahlreichen Förderungen zu verschaffen:

Links:
http://www.wko.at/foerderungen
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/
https://bildungsfoerderung.bic.at/
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/
 

Für Lehrlinge ist eine Förderung von 100 % der Kurskosten für LAP- Vorbereitungskurse möglich: 
Link: www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlingsfoerderung-Vorbereitungskurs-Lehrabschlusspruefung.html
 

FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Förderung für Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen im Rahmen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)

Link: https://www.swf-akue.at/index.php/weiterbildungen
 

AMS- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte:

Geförderte Personen:

  • Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben.
  • Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.
  • Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.

Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
  • Sie legen ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht.
  • Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.

Höhe der Förderung:

  • 50 % der Kurskosten und
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
  • Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich.
  • Obergrenze: € 10.000,-  pro Person und Begehren.


Die Förderung können Sie über Ihr eAMS Konto für Unternehmer beantragen.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsentwicklung/qualifizierungsfoerderung-fuer-beschaeftigte

ÖCERT-Zertifizierung
Wir sind seit 2023 Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung. Ö-Cert legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungorganisationen fest und schafft Transparenz für Bildungsinteressierte und für FördergeberInnen. Durch das Ö-Cert werden auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern förderwürdig!

Wichtig!
Förderungsrichtlinien können sich jederzeit ändern, daher bitten wir Sie die Förderungsmöglichkeiten mit der jeweiligen Förderstelle abzuklären!

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