Förderungen
STEUERLICHE FÖRDERUNG!
Einzelpersonen können Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben.WIEN
WAFF - Förderungen für Wiener*innen
Link: https://www.waff.at/foerderungen/
NIEDERÖSTERREICH
NÖ Bildungsförderung - Förderungen für Niederösterreicher*innen
Link: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html
BURGENLAND
Bildungsinformation Burgenland - Förderung für Burgenländer*innen
Link: https://www.bib-burgenland.at/finanzielle-foerderung
SONSTIGE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Die Förderdatenbank hilft Ihnen dabei sich einen Überblick über die zahlreichen Förderungen zu verschaffen:Links:
http://www.wko.at/foerderungen
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/
https://bildungsfoerderung.bic.at/
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/
Für Lehrlinge ist eine Förderung von 100 % der Kurskosten für LAP- Vorbereitungskurse möglich:
Link: www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlingsfoerderung-Vorbereitungskurs-Lehrabschlusspruefung.html
BILDUNGSKARENZ
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren.
Innerhalb dieser "Ausbildungszeit" bezahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld. Die Unternehmen sparen sich in der Bildungskarenz die Arbeitskosten und der/die Arbeitnehmer*in kann sich in dieser Zeit voll auf die Ausbildung und eventuelle Prüfung konzentrieren.
Links:
Bildungskarenz - WKO
Bildungskarenz » Weiterbildung in der Karenz | AMS
BILDUNGSTEILZEIT
Dienstnehmer*innen können im Einvernehmen mit ihrem/ihrer Dienstgeber*in eine Arbeitszeitreduzierung nach § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vereinbaren und für die Dauer dieser Arbeitszeitreduzierung Bildungsteilzeitgeld erhalten.
Link: Transparenzportal - Bildungsteilzeitgeld
ÖCERT-Zertifizierung
Wir sind seit 2023 Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung. Ö-Cert legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungorganisationen fest und schafft Transparenz für Bildungsinteressierte und für FördergeberInnen. Durch das Ö-Cert werden auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern förderwürdig!
Wichtig!
Förderungsrichtlinien können sich jederzeit ändern, daher bitten wir Sie die Förderungsmöglichkeiten mit der jeweiligen Förderstelle abzuklären!
Teilen Sie hier unsere BAUAkademie-Seite: