Förderungen

Für Weiterbildung und lebenslanges Lernen im Beruf gibt es in Österreich zahlreiche länderspezifische Förderprogramme!
 

STEUERLICHE FÖRDERUNG!

Einzelpersonen können Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben.
 

WIEN

WAFF - Förderungen für Wiener*innen
Link: https://www.waff.at/foerderungen/
 

NIEDERÖSTERREICH

NÖ Bildungsförderung - Förderungen für Niederösterreicher*innen
Link: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html
 

BURGENLAND

Bildungsinformation Burgenland - Förderung für Burgenländer*innen
Link: https://www.bib-burgenland.at/finanzielle-foerderung

 

SONSTIGE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Die Förderdatenbank hilft Ihnen dabei sich einen Überblick über die zahlreichen Förderungen zu verschaffen:
Links:
http://www.wko.at/foerderungen
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/
https://bildungsfoerderung.bic.at/
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/
 

Für Lehrlinge ist eine Förderung von 100 % der Kurskosten für LAP- Vorbereitungskurse möglich: 
Link: www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlingsfoerderung-Vorbereitungskurs-Lehrabschlusspruefung.html
 

BILDUNGSKARENZ

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren.
Innerhalb dieser "Ausbildungszeit" bezahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld. Die Unternehmen sparen sich in der Bildungskarenz die Arbeitskosten und der/die Arbeitnehmer*in kann sich in dieser Zeit voll auf die Ausbildung und eventuelle Prüfung konzentrieren.
Links:
Bildungskarenz - WKO
Bildungskarenz » Weiterbildung in der Karenz | AMS
 

BILDUNGSTEILZEIT

Dienstnehmer*innen können im Einvernehmen mit ihrem/ihrer Dienstgeber*in eine Arbeitszeitreduzierung nach § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vereinbaren und für die Dauer dieser Arbeitszeitreduzierung Bildungsteilzeitgeld erhalten.
Link: Transparenzportal - Bildungsteilzeitgeld

 

FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Geförderte Personen:

  • Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben.
  • Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.
  • Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.

Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
  • Sie legen ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht.
  • Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.

Höhe der Förderung:

  • 50 % der Kurskosten und
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
  • Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich.
  • Obergrenze: € 10.000,-  pro Person und Begehren.


Die Förderung können Sie über Ihr eAMS Konto für Unternehmer beantragen.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsentwicklung/qualifizierungsfoerderung-fuer-beschaeftigte

ÖCERT-Zertifizierung
Wir sind seit 2023 Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung. Ö-Cert legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungorganisationen fest und schafft Transparenz für Bildungsinteressierte und für FördergeberInnen. Durch das Ö-Cert werden auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern förderwürdig!

Wichtig!
Förderungsrichtlinien können sich jederzeit ändern, daher bitten wir Sie die Förderungsmöglichkeiten mit der jeweiligen Förderstelle abzuklären!

HAUPTMENÜ