In Krisen ist gerade der Schritt nach Vorne, sprich, die Höherqualifizierung besonders wichtig.
Für diese Fälle, aber auch ganz grundsätzlich für Weiterbildung und lebenslanges Lernen im Beruf gibt es in Österreich zahlreiche länderspezifische Förderprogramme!
STEUERLICHE FÖRDERUNG!
Einzelpersonen können Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben.
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