Kursdetails
Termin
Di, 28.11.2017 - Di, 28.11.2017
Fr, 30.03.2018 - Fr, 30.03.2018
Uhrzeit
Di 8.00-16.00
Trainingseinheiten
8
Preis
120,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie Wien (Laxenburgerstraße 28, 2353 Guntramsdorf)
Kontakt
VA-Nr.
10551017
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos
Ersthelferkurs Refreshing - 8 Stunden - Erste Hilfe
VA-Nr.: 10551017
EUR 120,00
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Inhalt:
Aufgaben und Funktion von Ersthelfer/-innen - Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines/-r Schwerverletzten, lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Schwerpunkte: Gefahrenzone – Eigenschutz des/der Helfers/-in – Bewusstlosigkeit – Atemstillstand – Kreislaufstillstand – starke Blutung – Schock.
Ziel:
Lernen Sie die wichtige Funktion der Ersthelfer/-innen und ihre Aufgaben kennen und Unfallfolgen so
gering wie möglich zu halten. Die gesetzliche Basis für Ersthelfer/-innen findet sich im § 26 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), § 40 der Arbeitsstättenverordnung (AStVO) sowie im § 31 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauVO). Arbeitgeber/-innen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer/-innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten können. Dafür sind in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind. Diese Personen müssen ab 5 Arbeitnehmern/-innen pro Arbeitsstätte über eine Ausbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten verfügen. Bestellte Ersthelfer/-innen müssen für die Ausübung ihrer Funktion regelmäßig eine Auffrischungsschulung besuchen. Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen die zu Ersthelfer/-innen bestellt werden, Baupraktiker/-innen, Fachkräfte, Vorarbeiter/-innen, Poliere/-innen, Lehrlinge. Abschluss: Auffrischungen: Alle vier Jahre muss eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolviert werden. Teilnahmebestätigung über die gesetzlich vorgeschriebene 8-stündige Auffrischung. Bemerkung: Anmeldeformular
gering wie möglich zu halten. Die gesetzliche Basis für Ersthelfer/-innen findet sich im § 26 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), § 40 der Arbeitsstättenverordnung (AStVO) sowie im § 31 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauVO). Arbeitgeber/-innen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer/-innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten können. Dafür sind in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind. Diese Personen müssen ab 5 Arbeitnehmern/-innen pro Arbeitsstätte über eine Ausbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten verfügen. Bestellte Ersthelfer/-innen müssen für die Ausübung ihrer Funktion regelmäßig eine Auffrischungsschulung besuchen. Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen die zu Ersthelfer/-innen bestellt werden, Baupraktiker/-innen, Fachkräfte, Vorarbeiter/-innen, Poliere/-innen, Lehrlinge. Abschluss: Auffrischungen: Alle vier Jahre muss eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolviert werden. Teilnahmebestätigung über die gesetzlich vorgeschriebene 8-stündige Auffrischung. Bemerkung: Anmeldeformular
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